Alte Öfen müssen in den Ruhestand | Ofenhaus Schleicher | Das Beste von Öfen und Herden
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Alte Öfen müssen in den Ruhestand

Zum 01. Januar 2018 war Tauschdatum: Öfen, die vor 1985 eingebaut worden sind und die Grenzwerte überschreiten, mussten ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Seit Januar 2018 dürfen nur noch 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid ausgestoßen werden. Ausgenommen sind Grundöfen, offene Kamine und Küchenherde.

Hintergrund ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchv) aus dem Jahr 2010, die den Austausch alter Öfen im dreijährigen Rhythmus, je nach Baujahr, vorsieht. Für die betroffenen Kunden bedeutet das erstmal Kosten, hat aber, neben dem Umweltschutz, auch direkte Vorteile. Mit einem neuen Ofen hat man bis zu zwei Drittel weniger Asche und viel weniger Holzverbrauch.

Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden.